InsiderAtlas Newsletter
Donnerstag, 10. September 2026 Letzte 7 Tage: keine gemeldeten Käufe (Ø 16/Woche) BaFin-Datenstand 10.09.2026

Käufe der Woche 04.09.–10.09.

Keine Kauf-Meldungen in den letzten 7 Tagen — ruhige Wochen gibt es, das Register zeigt nur, was Insider tatsächlich melden.

Einordnung

Vorwoche: 12 Käufe · Median der letzten 12 Wochen: 16.
Außerdem diese Woche: 0 Verkäufe · 0 sonstige Meldungen.

Methodik

Die Einstufung jedes Kaufs folgt festen, offenen Regeln — keine Blackbox. Hier stehen sie alle. Die Texte dazu entstehen KI-gestützt.

Woher die Daten kommen

Führungskräfte börsennotierter Unternehmen (und ihnen nahestehende Personen) müssen Geschäfte mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens melden — sogenannte Directors' Dealings nach Art. 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung. Wir lesen diese Meldungen täglich aus der öffentlichen BaFin-Datenbank und archivieren sie dauerhaft — die BaFin selbst löscht Meldungen nach etwa einem Jahr.

Dazu lesen wir täglich zwei weitere Register: das Netto-Leerverkaufsregister (Positionen ab 0,5 % der Aktien, EU-Leerverkaufsverordnung) und die bedeutenden Stimmrechtsanteile (ab 3 %, §§ 33 ff. WpHG) — plus Tageskurse und Börsenwerte für den Kurskontext.

Warum Käufe zählen — und Verkäufe meist nicht

Für einen Verkauf gibt es tausend private Gründe: Hauskauf, Steuern, Diversifikation, auslaufende Aktienprogramme. Für einen Kauf mit eigenem Geld gibt es im Kern nur einen: Die Person, die das Unternehmen am besten kennt, hält den aktuellen Kurs für zu niedrig. Die Kapitalmarktforschung dokumentiert seit Jahrzehnten, dass Insiderkäufe im Durchschnitt Informationswert haben — besonders, wenn mehrere Insider derselben Firma binnen kurzer Zeit kaufen (Cluster-Käufe).

Deshalb gilt bei uns: Käufe bewerten wir einzeln, Verkäufe erst als Serie. Ein einzelner Verkauf bleibt stumm — er steht in den Akten und Registern, bekommt aber keine Einordnung. Erst wenn dieselbe Person beim selben Unternehmen an mindestens acht verschiedenen Tagen binnen 90 Tagen Aktien verkauft und die Serie noch läuft, weisen wir das auf den Unternehmens- und Personenseiten als Beobachtung aus: Frequenz und Dauer machen aus Rauschen ein Muster. Kauft dieselbe Person im selben Zeitraum auch, werten wir es als Umschichtung und zeigen nichts. Eine Beobachtung ist ausdrücklich kein Signal: Sie trägt keine Belege, keine Signalstärke und erscheint nicht im Signal-Feed — auch eine lange Verkaufsserie kann ein geplantes, harmloses Abgabeprogramm sein. Was sie bedeutet, klärt erst die Recherche.

Was wir automatisch einordnen

Geschäftsart
Echte Käufe werden von Optionsausübungen, Schenkungen und Umbuchungen getrennt — die Rohdaten mischen das.
Wer kauft
Persönliche Käufe von Vorständen und Aufsichtsräten werden anders gewichtet als Transaktionen von Holdings oder Angehörigen („in enger Beziehung").
Cluster
Kaufen mindestens zwei verschiedene Insider desselben Unternehmens innerhalb von 14 Tagen, markieren wir das.
Kursumfeld
Wir zeigen, ob jemand nach einem Kursrückgang kauft (z. B. „18 % unter dem 90-Tage-Hoch") — ein Kauf in den fallenden Kurs sagt etwas anderes als ein Kauf auf dem Allzeithoch.
Gegenläufige Verkäufe
Verkaufen andere Insider desselben Unternehmens binnen 14 Tagen um einen Kauf, weisen wir das aus — die Kaufseite allein zu zeigen wäre unehrlich.
Bestehende Beteiligung
Ist der Käufer beim selben Unternehmen bereits als Großaktionär (ab 3 %) im Stimmrechtsregister gemeldet, zeigen wir das („zugerechnet" — das Register zählt auch Anteile über Beteiligungsketten). Wer aufstockt, obwohl er schon investiert ist, legt nach.
Shortseller-Reaktion
Zum Kaufzeitpunkt berechnen wir die Short-Quote der Aktie und verfolgen, ob Leerverkäufer seither aufstocken (Konfrontation: Profis wetten gegen den Insider) oder abbauen (die Gegenseite weicht). Ausgewiesen ab 0,25 Prozentpunkten Veränderung.
Neuer Großaktionär
Meldet zeitgleich (± 14 Tage) ein neuer Aktionär über 3 %, während Insider kaufen, verstärken sich zwei unabhängige Register gegenseitig.
Programm-Verdacht
Kaufen drei oder mehr Insider binnen 14 Tagen zum exakt identischen Preis, deutet das auf ein Options- oder Mitarbeiterprogramm bzw. einen organisierten Erwerb zum Festpreis hin — keine freien Käufe in den Markt. Ein solcher Fund überstimmt alle Belege: Das Signal gilt als schwach, unabhängig davon, was sonst dafür spräche.
Meldeverzug
Geschäfte müssen binnen 3 Geschäftstagen gemeldet werden. Wir markieren Meldungen ab 5 Börsentagen Verzug — mit 2 Tagen Puffer, weil wir Feiertage nicht einzeln prüfen und niemanden fälschlich als säumig ausweisen wollen.
Was im Kaufbetrag steckt
Der Betrag auf einer Signalkarte zählt nur Aktienkäufe. Die BaFin führt auch Anleihen und Zertifikate als „Kauf“, wirtschaftlich sind das andere Vorgänge: Ein Gläubiger ist kein Aktionär, und ein Zertifikat mit gedeckelter Rückzahlung ist keine Wette auf steigende Kurse. Zusammengezählt ergäben sie irreführende Summen — bei Sixt wären 2,1 Mio. € ausgewiesen worden, von denen 2,0 Mio. € eine Unternehmensanleihe waren. Solche Posten verschwinden aber nicht: Sie stehen getrennt unter der Karte („Zusätzlich gemeldet …“) und werden redaktionell eingeordnet.
Marktvergleich
„Aktie seither +8 %" ist eine halbe Wahrheit, wenn der Markt +10 % lief. Neben jeder Kursentwicklung seit Kauf steht deshalb der passende Vergleichsindex im selben Zeitraum — größenklassen-gerecht: DAX für Large Caps, MDAX für Mid Caps, SDAX für Small Caps und Werte ohne bekannten Börsenwert. Bei Anleihe- oder Optionskäufen rechnen wir ab dem Aktienschlusskurs des Kauftags, nicht ab dem gemeldeten Preis (der bezieht sich auf ein anderes Instrument).
Quartalszahlen-Nähe
Wegen der 30-Tage-Sperrfrist vor Ergebnisveröffentlichungen (MAR) kaufen Insider typischerweise kurz nach Zahlen — dann kennen sie die frische, öffentliche Lage. Käufe binnen 10 Börsentagen nach einem Quartalstermin markieren wir. Dieses Merkmal vergibt bewusst keine Signalpunkte, bis genug Termindaten zum Kalibrieren vorliegen; unser Terminarchiv wächst täglich und deckt vor allem größere Werte ab (für viele Micro Caps meldet Yahoo keine Termine).

Wie wir Signalstärke berechnen

Jedes Signal bündelt alle Käufe eines Unternehmens aus den letzten 45 Tagen — fünf Vorstände, die gleichzeitig kaufen, sind eine Geschichte, nicht fünf. Dann stellen wir vier Fragen. Jede hat nur „ja“ oder „nein“ als Antwort, und wir zählen die Jas: drei oder vier heißt stark, zwei heißt mittel, höchstens eins heißt schwach. Welche Belege bei einem Fall gezogen haben, steht direkt an jeder Signalkarte — die Note ist damit am Fall selbst nachprüfbar und nicht nur hier erklärt.

BelegTrifft zu, wenn …
Betragder Kauf mindestens 0,05 % des Börsenwerts ausmacht und über 50.000 € liegt
Lageantizyklisch gekauft wurde: mindestens 10 % unter dem 90-Tage-Hoch oder in einen fallenden Kurs hinein
Breitemindestens zwei Insider binnen 14 Tagen unabhängig voneinander kaufen
Beteiligungder Käufer bereits Großaktionär ist, mit diesem Kauf mindestens 1 % des Unternehmens erwirbt, oder zeitgleich ein neuer Großaktionär über 3 % gemeldet wird
Überstimmt alles: ein einheitlicher Kaufpreis über mehrere Insider hinweg. Dann gab es keine unabhängigen Kaufentscheidungen, sondern eine Programm-Mechanik — das Signal ist schwach, unabhängig von den übrigen Belegen.

Warum der Betrag zweifach gemessen wird: Jedes Maß allein führt in die Irre, und zwar in entgegengesetzte Richtungen. Rein relativ betrachtet sind 15.000 € bei einem winzigen Emittenten ein Schwergewicht — tatsächlich ist es ein Kleinstbetrag. Rein absolut betrachtet sind 250.000 € eine Menge Geld — bei einem DAX-Konzern sind sie 0,000 % des Börsenwerts. Genau diesen Fall hat unsere frühere Punktetabelle als starkes Signal geführt, während die Recherche dort zwei Gewohnheitskäufe fand.

Was ausdrücklich kein Beleg ist: dass eine Führungskraft persönlich kauft. Das klingt nach dem stärksten Merkmal überhaupt, trifft aber auf rund neun von zehn Meldungen zu — ein Merkmal, das fast alle erfüllen, trennt nichts. In unserer früheren Tabelle war es die schwerste Einzelregel und hat damit fast jedem Kauf denselben Bonus gegeben. Wer gekauft hat, steht weiterhin an jeder Karte; es bewertet nur nichts mehr. Aus demselben Grund zählt auch nicht, dass jemand zum ersten Mal kauft: In einem rund einjährigen Archiv ist das der Normalfall.

„Schwach“ ist deshalb der ehrliche Regelfall und kein Vorwurf an den Käufer: Es heißt, dass an dieser Meldung über den Kauf hinaus nichts zu finden war. Die meisten Insiderkäufe sind genau das — und eine Skala, auf der fast alles „mittel“ heißt, hilft beim Sortieren nicht weiter.

Zu jedem Signal schreiben wir außerdem einen Satz, der die Vorgeschichte nennt: ob jemand zum ersten Mal seit langem kauft — oder umgekehrt zum wievielten Mal und wie viel insgesamt („der vierte Kauf dieser Person hier seit Dezember 2025, zusammen 1,8 Mio. €“). Beides ist dieselbe Frage aus zwei Richtungen: Einzelfall oder Muster? Ein Beleg ist das nicht — eine lange Serie kann Überzeugung sein oder schlicht ein Automatismus, und das entscheidet die Einordnung, nicht die Zählung.

Neben den vier Belegen tragen die Karten Hinweise, die nicht in die Bewertung eingehen — sie beschreiben den Vorgang, statt ihn zu bewerten. Der wichtigste davon: „außerbörslich (kein Handelsplatz gemeldet)". Die BaFin lässt die Spalte „Ort des Geschäfts" leer, wenn das Geschäft außerhalb eines Handelsplatzes stattfand — dann wurde nicht über die Börse eingesammelt, sondern ein Paket zu einem verhandelten Preis übernommen. Das ist bei rund einem Fünftel aller Käufe so, und ausgerechnet bei den größten. Ob das ein Signal schwächt, hängt vom Fall ab (Konsolidierung im Gesellschafterkreis ist etwas anderes als eine Überzeugungswette), deshalb rechnen wir es nicht automatisch an — wir zeigen es und klären es in der Einordnung.

Die Einstufung entscheidet, welche Käufe wir uns für eine redaktionelle Einordnung genauer ansehen — und sie ordnet die Seite. Die Regel ist bewusst in einem Satz erklärbar: Die Startseite zeigt alle Insiderkäufe der letzten 45 Tage (plus jede neue redaktionelle Einordnung, auch wenn ihr Kauf älter ist), sortiert nach Signalstärke: starke Signale zuerst, innerhalb gleicher Stärke die neuesten, als „kein Signal“ entkräftete Fälle am Ende. Die Liste ist vollständig — auch schwache Käufe stehen dort; ihre Gruppe startet nur zugeklappt, weil „schwach“ definitionsgemäß heißt, dass die Daten über den Kauf hinaus nichts hergeben. Was in den letzten sieben Tagen dazukam, trägt eine „neu“-Marke an der Zeile; die Zahlen dieser Woche stehen im Archiv. Einen gesondert gewählten Aufmacher gibt es nicht — was oben steht, steht dort, weil es das stärkste laufende Signal ist. Die Einstufung ist keine Kaufempfehlung — sie misst nur, wie ungewöhnlich das Meldeverhalten ist. Zusätzlich zeigen wir die Größenklasse (Large/Mid/Small Cap): Bei sehr kleinen Werten können schon geringe Umsätze den Kurs stark bewegen — Signale dort bitte besonders vorsichtig lesen.

Die Recherche schlägt die Mechanik: Stuft die Redaktion einen Kauf als „kein Signal“ ein — etwa weil sich ein Kauf-Cluster als Vergütungsprogramm herausstellt —, trägt der Fall genau dieses Label, unabhängig von den Belegen: in einer eigenen Gruppe am Ende der Liste, aufgearbeitet in der Bilanz. Die Belege bleiben berechnet und stehen weiter an der Karte; überstimmt werden sie nur mit Begründung in der Einordnung.

Ein Urteil gilt nur für die geprüften Käufe. „Kein Signal“ ist eine Aussage über einen bestimmten Vorgang, kein Dauerstempel auf das Unternehmen. Meldet dieselbe Firma später einen neuen Kauf, den die Einordnung nicht behandelt, verliert die Karte das Label und die Frage ist wieder offen — bis die Redaktion sie beantwortet. Deshalb kann ein Unternehmen bei uns auch mehrere Einordnungen mit verschiedenen Urteilen tragen: Bei Sixt steht eine Anleihezeichnung vom Juli als „kein Signal“ neben dem Aktienkauf des Finanzvorstands vom August. Die jeweils jüngste Einordnung steht an der Karte, die früheren in der Chronik auf der Unternehmensseite.

Der Satz zur Karte entsteht nach denselben Regeln: Er nennt den Käuferkreis, den stärksten Kontext (Reihenfolge: bestehende Beteiligung, Kursumfeld) und dazu einen Fakt zum Zeitpunkt — entweder die Nähe zu den Quartalszahlen oder, bei einem einzelnen Käufer, wann diese Person hier zuletzt gekauft hat. Weil unser Archiv im Juli 2025 beginnt, heißt „seit mindestens einem Jahr“ immer „so weit wir zurücksehen können“ — nie „zum ersten Mal überhaupt“.

Zur Nähe zu den Quartalszahlen gehört eine Warnung: Wie oben unter Quartalszahlen-Nähe beschrieben, sperrt die MAR den Handel in den 30 Tagen vor einem Bericht. Der Tag der Zahlen ist deshalb häufig schlicht der erste Tag, an dem wieder gekauft werden darf — der Abstand ordnet den Vorgang also zeitlich ein, ist aber für sich genommen kein Beleg für Überzeugung. Aussagekräftig wird er erst, wenn jemand das Fenster nicht nutzt, ungewöhnlich viel kauft oder gegen die eigene Gewohnheit handelt. Dazu kommt immer das, was das Signal relativiert — etwa einen Kauf über eine Holding statt persönlich oder symbolisch kleine Beträge.

Jeder Fall bekommt eine eigene Seite, und jede dieser Seiten ist gleich aufgebaut: das Urteil mit der Signalstärke, darunter alle vier Belege — die erfüllten und die nicht erfüllten, mit Begründung —, daneben die Käufe des Zeitraums und die Registerbewegungen seither. So lässt sich Woche für Woche durchklicken, ohne dass man je raten muss, warum ein Fall so eingestuft ist.

Der Unterschied liegt nicht in der Seite, sondern in der Tiefe. Steht dort „ausführlich eingeordnet“, wurde der Fall einzeln recherchiert — mit Quellen außerhalb unserer Daten, einem Gegenargument und einer Freigabe vor der Veröffentlichung. Steht dort „regelbasiert ausgewertet“, ist der Kauf durch alle genannten Prüfungen gelaufen, aber es wurde nichts zusätzlich recherchiert. Geschrieben werden beide KI-gestützt; über die Einstufung entscheidet dabei nie ein Sprachmodell, sondern allein die vier Belege oben. Alle Zahlen stammen aus den genannten Quellen. Was sich allein aus unseren Daten nicht sehen lässt, steht dann auch nicht da: wer hinter einer Holding steckt, warum jemand gerade jetzt kauft, ob ein Cluster in Wahrheit ein Vergütungsprogramm ist. Wo wir schreiben, regelt der Abschnitt Welche Fälle wir einordnen.

„Schwach“ heißt nicht „kein Signal“, und die Seiten halten das auseinander. „Schwach“ ist eine Auskunft über die Datenlage: Wir haben über den Kauf hinaus nichts gefunden — hier ist, wonach wir gesucht haben. „Kein Signal“ ist dagegen ein Urteil, das jemand recherchiert hat, etwa wenn sich ein Kauf-Cluster als Vergütungsprogramm entpuppt. Das eine vergibt die Mechanik, das andere nur die Redaktion — und wir schreiben es nirgends hin, wo es niemand geprüft hat.

Welche Fälle wir einordnen — und welche nicht

Eine Einordnung zu schreiben kostet Recherche: Handelsregister, Meldungen, Kurshistorie, das Gegenargument. Das ist nicht für jeden der rund 20 Käufe pro Woche zu leisten, also gibt es eine feste Regel, wann ein Fall auf den Schreibtisch kommt — nicht die Redaktion sucht sich die Fälle aus, der Algorithmus nominiert sie:

  • Jedes starke Signal (drei oder vier Belege). Wenn die Mechanik Alarm schlägt, wird der Fall einzeln recherchiert und vor der Veröffentlichung freigegeben.
  • Jeder Kauf ab 1 Mio. €, unabhängig von den Belegen. Bei dieser Summe ist „Signal oder nicht?“ erst die Frage — und die soll nicht offenbleiben, nur weil die Stufe niedrig ist.
  • Jede Kaufserie ab 1 Mio. € in Summe, auch wenn kein einzelner Kauf dorthin reicht. Wer über Monate in Tranchen aufstockt, bewegt am Ende genauso viel Geld wie jemand mit einem großen Kauf — nur sieht es der Blick auf den Einzelvorgang nicht. Gezählt werden alle Käufe derselben Person bei derselben Firma, soweit unser Archiv zurückreicht.

„Kein Signal“ ist ein Ergebnis, kein Ausfall. Ein nominierter Fall gilt als erledigt, sobald er beantwortet ist — auch dann, wenn die Antwort lautet: hier ist nichts dran. Diese Fälle verschwinden nicht, sie stehen als „kein Signal“ in der Chronik und in der Bilanz.

Alles darunter — der einzelne Vorstandskauf über 40.000 € — bleibt automatisch geprüft. Das ist eine bewusste Grenze, keine verdeckte: Ein Kauf ohne Einordnung ist nicht geprüft-und-für-unwichtig-befunden, er ist noch nicht recherchiert. Wenn Sie dort etwas sehen, das wir übersehen haben, schreiben Sie uns — genau dafür stehen alle Rohdaten offen auf den Unternehmens- und Personenseiten.

Zeithorizont — wann eine Kursreaktion etwas bedeutet

Zu jedem redaktionellen Signal zeigen wir die Kursentwicklung seit dem ersten Kauf und den Vergleichsindex im selben Zeitraum (DAX, MDAX oder SDAX, je nach Größenklasse). Die ehrlichste Zahl ist die Differenz der beiden in Prozentpunkten: Ein Signal, dessen Aktie im Ausverkauf 5 % verliert, während der Markt 15 % fällt, war gut — die rohe Kursveränderung allein würde das Gegenteil suggerieren.

Wie laut wir diese Zahl werten, hängt vom Alter des Signals ab — Insiderkäufe brauchen Zeit, bis sich zeigt, ob die Insider richtig lagen:

StufeAlter seit erstem KaufLesart
zu früh für ein Urteilunter 3 WochenKursreaktion ist Rauschen — wir zeigen sie gedämpft, ohne Wertung.
These in Beobachtung3 Wochen bis 3 MonateEine Richtung zeichnet sich ab, kann aber noch drehen.
Kursreaktion belastbarüber 3 MonateGenug Zeit vergangen — Grün und Rot dürfen als Bilanz gelesen werden.

Auf der Bilanz-Seite halten wir außerdem zwei Dinge auseinander, die eine einzelne rote oder grüne Zahl vermischen würde: Rot heißt, eine These ist (bisher) nicht aufgegangen — solche Fälle lassen wir stehen, Insiderkäufe sind ein Indiz, kein Versprechen. „Kein Signal" heißt dagegen, es gab nie eine These: Die Käufe sahen nach einem Signal aus, hatten aber eine mechanische Erklärung — etwa ein Vergütungsprogramm oder ein außerbörsliches Festpreis-Paket. Solche Fälle zählen nicht in den Track-Record; dort ist das Aussortieren selbst die Leistung.

Wie wir Marktbewegungen ableiten

Im Leerverkaufs- und im Stimmrechtsregister zeigen wir nicht die Registerstände, sondern deren Veränderungen: Wir vergleichen jede Meldung mit der vorherigen Meldung desselben Paars (Positionsinhaber × Aktie bzw. Aktionär × Unternehmen). Daraus entstehen Ereignisse wie „Short neu", „aufgestockt", „reduziert", „unter die Meldeschwelle gefallen" oder „neuer Großaktionär".

Dieselben Ereignisse spielen wir überall dort an, wo sie Kontext geben: als jüngste Veränderung (▲/▼) an den Aktionärs- und Leerverkäufer-Zeilen der Unternehmensseiten, als „Register:"-Zeile direkt an den Signalkarten der Startseite und im Block „Seit diesem Signal" unter jeder redaktionellen Einordnung. Der Grundsatz dabei: Redaktionelle Texte bleiben datiert stehen und ändern sich nie automatisch — der Datenrahmen darum herum aktualisiert sich täglich. Korrigiert oder ergänzt die Redaktion, steht das als datierter Nachtrag unter dem Original.

Die „Register:"-Zeilen an den Signalkarten sind dabei bewusst kein Ticker der jüngsten Registermeldungen, sondern regelbasiert kuratiert: Sie zeigen nur wesentliche Bewegungen seit dem ersten Insiderkauf der jeweiligen Karte — was andere große Marktteilnehmer dort tun, während Insider kaufen. Das ist keine Einbahnstraße: Ein Shortseller, der neu gegen die Aktie wettet, oder ein Großaktionär, der aussteigt, widerspricht der Insiderkauf-These; ein Shortseller, der seine Position schließt, oder ein Großaktionär, der zeitgleich aufstockt, bestätigt sie. Farbe und der Zusatz „stützt die These/gegen die These" an jeder Zeile zeigen, welcher Fall vorliegt. Shortseller erscheinen als Summenquote, Großaktionäre je Akteur; als „kein Signal" eingestufte Fälle tragen keine Zeilen. Die marktweite, ungefilterte Sicht bleibt die Bewegungs-Tabelle.

Die Standardansicht zeigt nur wesentliche Bewegungen:

Leerverkäufe
Neue und geschlossene Positionen immer; Auf- und Abbau erst ab 0,2 Prozentpunkten. Shortseller müssen jede 0,1-Punkt-Änderung melden — der typische Tagesschritt im Register liegt genau dort und ist mechanisches Positionsmanagement, kein Signal.
Stimmrechte
Ein- und Ausstiege über die 3-%-Schwelle immer. Auf- und Abbau gilt als technisch (und wird ausgeblendet), wenn dasselbe Paar binnen 30 Tagen mindestens dreimal gemeldet hat oder ein Meldepflichtiger bei mindestens fünf Unternehmen gleichzeitig meldet und sich sein echter Stimmrechtsanteil dabei kaum bewegt — das ist das tägliche Derivate-Pendeln von Banken um die Meldeschwellen.

Was das Datum bedeutet — und was nicht: Bei Directors' Dealings ist das Datum der echte Handelstag des Kaufs. Bei den beiden Registern hier nicht:

Leerverkäufe
Die Position ist ein Bestand, kein einzelner Trade — sie kann sich über Wochen aufgebaut haben. Das Datum markiert nur den Tag, an dem eine neue Meldeschwelle über- oder unterschritten wurde (Meldung an die BaFin bis 15:30 Uhr des folgenden Handelstags). „Short neu" heißt also: An diesem Tag erstmals über 0,5 % gemeldet — nicht: An diesem Tag aufgebaut.
Stimmrechte
Das Datum ist das Veröffentlichungsdatum des Emittenten, das Ende einer mehrstufigen Frist. Der Meldepflichtige hat ab Kenntnis (spätestens 2 Handelstage nach der Schwellenüberschreitung) bis zu 4 Handelstage Zeit zur Meldung, der Emittent danach bis zu 3 weitere Handelstage zur Veröffentlichung. Das eigentliche Geschäft kann also bis zu rund 9 Handelstage vor dem angezeigten Datum liegen.

Grenzen: Stimmrechtsveränderungen können wir erst seit dem 09.07.2026 ableiten — die BaFin veröffentlicht nur den jeweils aktuellen Stand, unsere Historie wächst seither mit jedem Tag. Die Leerverkaufs-Historie ist dagegen vollständig. Positionen unter 0,5 % (Shorts) bzw. 3 % (Stimmrechte) sind unsichtbar, und dieselben Aktien können über Zurechnungsketten mehreren Meldepflichtigen zugerechnet sein.

Grenzen & Disclaimer

Wir beschreiben und ordnen ein — wir empfehlen nicht. Nichts auf dieser Seite ist Anlageberatung oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Insiderkäufe sind ein Indiz unter vielen: Auch Vorstände irren sich, und die dokumentierten Durchschnittseffekte sind keine Garantie für den Einzelfall. Wer investiert, trägt die Verantwortung selbst.

Meldeschwelle
Meldepflichtig sind seit 01.01.2026 Eigengeschäfte, sobald ihre Summe 50.000 € im Kalenderjahr und Person erreicht (vorher 20.000 €). Die Schwelle gilt kumuliert übers Jahr, nicht pro Kauf: Ist sie einmal überschritten, wird jedes weitere Geschäft gemeldet — auch Nachkäufe von wenigen tausend Euro. Kleine Beträge in der Datenbank sind daher kein Fehler, sondern ein Zeichen, dass die Person die Jahresschwelle bereits gerissen hat und weiter zukauft.
Verzögerung
Meldungen erfolgen bis zu drei Geschäftstage nach dem Geschäft, die Veröffentlichung nochmals bis zu zwei Tage später — Echtzeit ist das nicht.
Archivtiefe
Unser Archiv reicht bis Juli 2025 zurück (vollständiger Rückimport der BaFin-Datenbank am 12.07.2026) und wächst seither täglich; ältere Transaktionen sind öffentlich nicht mehr verfügbar — die BaFin löscht nach etwa einem Jahr.